Ölabscheider
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Generalinspektion
Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN 1999-100
In Abständen von
höchstens fünf Jahren (bei Abscheideranlagen die in
Wasserschutzzonen liegen alle 2,5 Jahre) müssen Abscheideranlagen
einer Generalinspektion durch Fachkundige bzw. Sachverständige (in
Thüringen und Hessen) unterzogen werden.
Generalinspektion
nach DIN EN 858-1 und DIN 1999-100
Vor Inbertriebnahme
der Abscheideranlage, sowie danach in Abständen von 5 Jahren, ist
nach vorheriger Entleerung und Reinigung, auf Grundlage der oben
genannten Normen, eine Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung aller
Anlagenkomponenten, sowie der Zulaufleitungen (nach DIN 1610) durch
einen Fachkundigen für Abscheidertechnik erforderlich und
durchzuführen.
Anforderungen der
Generalinspektion:
Entleerung und
Reinigung der Abscheideranlage
Überprüfung
baulicher Zustand und der elektrischen Anlagen und Einrichtungen
Überprüfung der
Einbauteile und Innenbeschichtung
Überprüfung
Schwimmertarrierung
Überprüfung der
Überhöhung der Abscheideranlage
Dichtheitsprüfung
der Anlagenkomponenten
Dichtheitsprüfung
der Zulaufleitung
Überprüfung des
Betriebstagebuchs
Dokumentation:
Abschlussbericht
Generalinspektion
Arbeitsbericht
Dichtheitsprüfung
Lageplan (Skizze)
Schachtplan (Skizze)
Prüfprotokolle
Messmethoden:
EDV – gesteuerte
Prüfanlagen
EDV – basierende
Erfassung aller relevanten Daten